AGB
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge zwischen der Pilotfisch GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Pilotfisch oder Agentur“) und dem Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich seitens Pilotfisch zugestimmt.
1.2 Angebote von Pilotfisch sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde sein Vertragsangebot. Pilotfisch wird den Zugang dieses Kundenangebots bestätigen. Pilotfisch ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Eingang bei Pilotfisch anzunehmen.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und Pilotfisch bedürfen der Schriftform, wobei die Textform ausreichend ist.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Leistungsumfang ist dem Angebot von Pilotfisch zu entnehmen. Als Vertragsbestandteil gelten ausschließlich die in dem Angebot von Pilotfisch beschriebenen und ausgewiesenen Positionen. Nicht im Angebot enthaltenes Präsentationsmaterial etc. ist nicht leistungsbestimmend. Pilotfisch erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich der Kommunikations- und Marketingberatung sowie die Leistungen einer klassischen Full-Service-Werbeagentur. Schuldet Pilotfisch explizit einen Leistungserfolg, findet bezogen auf die insoweit einschlägige Teilleistung Werkvertragsrecht Anwendung.
2.2 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich im Übrigen nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Pilotfisch schuldet keine Leistungen, die nicht in dem Angebot ausgewiesen oder zwischen den Parteien individuell vereinbart wurden.
2.3 Soweit vertraglich nicht abweichend vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders bestimmt, schuldet Pilotfisch bei der Erstellung von Leistungen neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist, die Übergabe der für die Nutzung der spezifischen Leistung benötigten Vorlagen wie z. B. bei Druckleistungen die Übergabe einer Druckdatei. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe bearbeitbarer Vorstufen bzw. entsprechender Dateien.
2.4 Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung der Leistungen seitens Pilotfisch um kreative Leistungsinhalte handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer und konzeptioneller Freiheit erfordern. Pilotfisch schuldet die Erstellung der spezifischen kreativen Leistung nach Maßgabe dessen, was nach der Erfahrung und Einschätzung von Pilotfisch den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der Text- und Bildgestaltung der jeweiligen Einzelleistung (Layout) sind ausgeschlossen. Korrekturbearbeitungen werden ausschließlich zu den in dem Angebot ausgewiesenen Bedingungen ausgeführt. Dies gilt ebenso in den Fällen, in denen eine Bildbearbeitung und/oder die Erstellung von Fotografien erforderlich ist. Wünscht der Kunde hierzu weitergehende Änderungen, so ist er verpflichtet, die damit einhergehenden Mehrkosten zu tragen.
2.5 Voraussetzung für die Tätigkeit von Pilotfisch ist es, dass der Kunde die diesem obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt (vgl. Ziff. 4). Darüber hinaus stehen die Leistungen von Pilotfisch unter Selbstbelieferungsvorbehalt (vgl. Ziff. 3.2).
2.6 Soweit Pilotfisch Wartungs- und Pflegeleistungen für IT-Systeme, Websites etc. anbietet, ist der Kunde verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, die für die Leistungserbringung auf Seiten von Pilotfisch erforderlich sind. Deren Inhalt richtet sich nach Maßgabe der Regelungen zu nachfolgender Ziff. 4. Entsprechendes gilt in den Fällen, in denen Pilotfisch für den Kunden bereits laufende Leistungen wie z.B. Webhosting, wiederkehrende Tätigkeiten im Zusammenhang mit Leistungen im Print- oder Onlinebereich wie z.B. (Schalten, Überwachen und Auswerten von Anzeigen und Websites, Funnels oder Ads-Marketing) erbringt.
3. Termine und Leistungsfristen
3.1 Von Pilotfisch angegebene Termine und Lieferfristen stellen unverbindliche Orientierungshilfen dar. Dies gilt nur dann nicht, soweit die Termine als verbindlicher Leistungstermin oder Fixtermin schriftlich vereinbart und entsprechend ausgewiesen sind.
3.2 Pilotfisch haftet nicht für Verzögerungen in der Leistungsausführung, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht vollständig erbringt, notwendige Beistellungen nicht oder nicht ordnungsgemäß vornimmt und/oder Leistungen nicht ausgeführt werden können, weil der aus einem Deckungsgeschäft verpflichtete Auftragnehmer im Verhältnis zu Pilotfisch nicht leistet. (Selbstbelieferungsvorbehalt).
3.3 In den Fällen vorstehender Ziff. 3.1 – 3.2 verschieben sich die Leistungstermine in einem angemessenen Umfang, um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Fristen für das Wiederanlaufen der Leistungsausführung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Mitwirkungspflichten gegenüber Pilotfisch richtig, rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Dies gilt insbesondere bezogen auf Mitwirkungspflichten, die in dem jeweiligen Angebot von Pilotfisch ausgewiesen sind.
4.2 Sofern der Kunde Pilotfisch Texte, Bilder oder sonstige Inhalte bereitstellt, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht gegen Rechte Dritter und/oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Pilotfisch ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der Verwendung der Vorgaben und Beistellungen des Kunden, das praktizierte Geschäftsmodell und/oder die von dem Kunden erstellten und/oder von diesen beschafften Werke (Layouts, Grafiken, Texte, Produktbezeichnung, Slogans etc.) in rechtlicher Hinsicht zu prüfen; dies gilt insbesondere hinsichtlich deren Vereinbarkeit mit geltendem Recht. Pilotfisch wird keine Rechtsberatung erbringen und ist nicht verpflichtet, Markenrecherchen und/oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Werke selbst oder durch Dritte vorzunehmen und/oder vornehmen zu lassen.
4.3 Der Kunde steht dafür ein, dass die Pilotfisch zum Zwecke der Auftragserfüllung von diesem zur Verfügung gestellten Informationen und/oder deren Verkörperungen (Daten, Impressumangaben, Grafikinhalte etc.) vollständig und richtig sind. Der Kunde ist ebenso für etwaige von diesem bei der Gelegenheit der Bearbeitung erteilte Weisungen verantwortlich.
4.4 Der Kunde ist – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist – für die Beschaffung des Materials der Ausgestaltung der beauftragten Leistungsgegenstände (z. B. Webseiten und deren Gestaltung) verantwortlich. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (vgl. § 28 DS-GVO) erforderlich sein sollte, werden die Parteien eine solche Vereinbarung vor Beginn der Leistungserbringung abschließen. Der Kunde wird in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben der DS-GVO in seiner Sphäre stets gewahrt sind.
4.5 Der Kunde wird etwaige von Pilotfisch dem Kunden zur Prüfung und Freigabe vorgelegte Entwürfe (z.B. Vorlagen, Reinzeichnungen) oder sonstige Elemente wie Farben, Schrifttypen, Bilder, Layouts unverzüglich prüfen und bewerten und – soweit diese vertragsgerecht sind – die Freigabe zur Verwendung erklären. Die Regelungen zu nachfolgender Ziff. 6 (Abnahme) finden entsprechend Anwendung.
4.6 Sofern der Kunde für Beistellungen im Verhältnis zu Pilotfisch Dritte beauftragt, übernimmt Pilotfisch keine Verantwortung für die insoweit separat von dem Kunden vereinbarte Drittleistungen und/oder deren Konfigurationen sowie Abrufbarkeit. Die Verantwortung hierfür trifft den Kunden entsprechend den Regelungen zu vorstehender Ziff. 4.1.
4.7 Pilotfisch stehen die sich aus den §§ 642, 643 BGB ergebenen Rechte bei der Erbringung von Werkleistungen ungekürzt zu.
5. Vergütung/Abrechnung/Fälligkeit
5.1 Die Leistungen, die Pilotfisch für ihre Kunden erbringt, sind kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung ist Gegenstand des Angebots von Pilotfisch und damit Gegenstand der individualvertraglichen Vereinbarung der Parteien. Etwaige Sonder- und/oder Mehrleistungen sind Pilotfisch zu vergüten.
5.2 Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensätze von Pilotfisch bzw. der in der aktuellen Preisliste von Pilotfisch ausgewiesene Vergütungssatz.
Soweit nicht abweichend vereinbart werden Reisezeiten mit dem hälftigen Stundensatz abgerechnet.
5.3 Etwaiger Mehraufwand von Pilotfisch wird soweit nicht abweichend geregelt gem. den gültigen Stundensätzen berechnet. Dies gilt insbesondere bei Mehraufwand infolge
- des Vorliegens von Ausgangsmaterialien (z.B. Daten) in nicht vertragsgemäßer bzw. nicht digitalisierter Form;
- der notwendigen Inanspruchnahme von Leistungen Dritter zur Leistungsausführung seitens Pilotfisch;
- des Aufwands für Projektmanagement;
- des Aufwands für Test- und Recherchedienstleistungen sowie weitergehende sachliche Prüfungen;
- des Aufwands für die Durchführung von Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Pilotfisch;
- des Aufwands für mehr als zwei Korrekturschleifen oder mehr Korrekturschleifen als gemäß dem Angebot von Pilotfisch vereinbart;
- der Nachbearbeitung infolge nachträglicher Änderungswünsche des Kunden.
5.4 Pilotfisch ist berechtigt, Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen. Für die Abrechenbarkeit ist es insbesondere ausreichend, wenn die Teilleistungen als Vorstufe existieren und/oder als Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung zu dienen bestimmt sind.
5.5 Der Kunde darf gegen Vergütungsforderungen von Pilotfisch nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur in den Fällen berechtigt, hinsichtlich derer sich das Zurückbehaltungsrecht auf das identische Leistungsverhältnis bezieht.
5.6 Die Rechnungen von Pilotfisch sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen von Pilotfisch eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6. Abnahme
6.1 Sofern eine Werkleistung vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Pilotfisch zur Abnahme bereitgestellte Leistung unverzüglich zu prüfen und für den Fall, dass diese im Wesentlichen vertragsgerecht ist, abzunehmen. Pilotfisch kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen.
6.2 Die Abnahmebestimmungen des BGB bleiben unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB wird auf 7 Tage ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks oder Teilgewerks festgelegt, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Frist erforderlich ist.
6.3 Sofern sich der Kunde innerhalb der Frist gemäß vorstehender Ziff. 6.2 nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
6.4 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
7. Mängelgewährleistung
7.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gemäß § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit die Vereinbarung zwischen Pilotfisch und dem Kunden als Kaufvertrag zu qualifizieren ist. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Pilotfisch nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung wird Pilotfisch die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, indem die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
7.2 Der Kunde wird Leistungen von Pilotfisch nach deren Bereitstellung unverzüglich prüfen, ggf. testen und etwaige Mängel gegenüber Pilotfisch spezifiziert, d.h. hinreichend konkretisiert, prüffähig und schriftlich anzeigen. Unwesentliche Mängel begründen keine Mängelansprüche. Pilotfisch ist in einem angemessenen Umfang die Möglichkeit zur Nacherfüllung/Nachbesserung zu geben. Die Wahl der Art liegt bei Pilotfisch. Mängelgewährleistungsansprüche setzen stets voraus, dass eine Leistung zugrunde liegt, die einen Anspruch auf Mängelgewährleistung zugunsten des Kunden begründet.
7.3 Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt zwölf Monate.
7.4 Mängelansprüche des Kunden aus gestalterisch-künstlerischen Gründen sind ausgeschlossen.
7.5 Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen sind Rücktrittsrechte des Kunden ausgeschlossen. Kündigungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
8. Haftung
Die Haftung von Pilotfisch ist wie folgt beschränkt:
8.1 Bei jeder fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) haftet Pilotfisch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Weitergehend Beschränkungen der Haftung bleiben unberührt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) ist die Haftung von Pilotfisch auf die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Pilotfisch i.H.v. 100.000,00 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Wenn und soweit der Kunde einen weiteren, darüber hinausgehenden Versicherungsschutz beansprucht, ist Pilotfisch bereit, diesen zusätzlichen Versicherungsschutz durch einvernehmlichen Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zugunsten des Kunden (Einzelbesicherung) zu gewährleisten, soweit der Kunde die mit dieser Maßnahme einhergehenden, weitergehenden Kosten übernimmt. Die Haftung richtet sich dann in den Fällen des vorstehenden S.1 nach der entsprechend erhöhten Deckungssumme der Einzelbesicherung, soweit eine einzelfallbezogene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Pilotfisch nach Maßgabe der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung abgeschlossen wurde.
8.3 Eine Haftung von Pilotfisch für entgangenen Gewinn des Kunden ist im Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Für Aufträge, die namens und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt Pilotfisch keine Haftung; es sei denn, Pilotfisch trifft bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden.
8.5 Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Pilotfisch ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und bezieht Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss sowie wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden ein. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8.6 Soweit die Schadensersatzhaftung von Pilotfisch ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung deren Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Rechteeinräumung/Nutzungsrechte
9.1 Zu den von Pilotfisch zu erbringenden Leistungen und deren Verkörperungen, d.h. Arbeitsergebnissen (z.B. Texte, Werbemittel, Slogans, Präsentation, Konzepte, verkörperte Darstellungen von Leistungsergebnissen, Layouts, Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) werden, dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichend vertraglich geregelt, die Nutzungsrechte nach Maßgabe nachfolgender Ziff. 9.2 eingeräumt, nicht jedoch Eigentum übertragen.
9.2 Pilotfisch räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Leistungen von Pilotfisch durch den Kunden an den für diesen bestimmten Arbeitsergebnissen und soweit nicht abweichend vereinbart, einfache Nutzungsrechte ein. Die Einräumung weitergehender Rechte bedarf stets einer individualvertraglichen, schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Ebenso hat der Kunde mangels abweichender Vereinbarung keinen Anspruch auf Herausgabe von Vorstufen der Arbeitsergebnisse, wie z.B. von Mustertexten, Reinzeichnungen, Quellcodes, Layoutdaten, Werkzeugen etc.
9.3 Die Rechteeinräumung zugunsten des Kunden setzt voraus, dass dieser zuvor seine fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Pilotfisch erfüllt hat. Pilotfisch ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden widerruflich die Nutzung nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu gestatten.
9.4 Der Kunde ist berechtigt, die diesem gewährten einfachen Nutzungsrechte in dem vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) und nach Maßgabe des Vertragszwecks zu verwenden. Eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist unzulässig und für den Fall des Einvernehmens mit Pilotfisch seitens des Kunden gesondert zu vergüten.
9.5 Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und/oder sonstige Leistungen von Pilotfisch als Vorstufen werden dem Kunden vertraulich und nicht zur Verwendung und Weitergabe außerhalb des Vertragszwecks (Begutachtung und Bewertung) anvertraut. Eine unbefugte Verwendung dieser Vorstufen und/oder deren Überlassung an Dritte ohne Genehmigung von Pilotfisch ist unzulässig.
9.6 Dem Kunden ist eine unmittelbare oder mittelbare Verwendung der Nutzungsrechte durch Dritte bzw. auch durch die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen (vgl. § 15 AktG) ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Pilotfisch nicht gestattet. Abweichend vertragliche Regelungen bleiben unberührt.
9.7 Die Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen (Sublizenzierung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Pilotfisch.
9.8 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Einwilligung von Pilotfisch weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Pilotfisch hat das Recht, einer Entstellung oder einer anderen Beeinträchtigung ihrer Arbeitsergebnisse unter Einbeziehung von Entwürfen und Reinzeichnungen zu widersprechen, soweit diese geeignet ist, die berechtigten Interessen von Pilotfisch an den Werken, z. B. im Rahmen einer Verunstaltung und/oder unzulässigen Abänderung zu gefährden.
9.9 Die Namensbezeichnung von Pilotfisch als Vermerk zur Urheber- oder Rechtsinhaberschaft oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder Werken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wiedergabe der Leistungen darf ohne Genehmigung von Pilotfisch nicht entfernt werden, soweit die Nennung nicht als branchenunüblich und/oder leistungsuntypisch zu qualifizieren ist. Entsprechendes gilt für die Verwendung von Vorstufen wie Entwürfen, Reinzeichnungen etc. und darauf befindlichen Namensbezeichnungen.
9.10 Etwaige dem Kunden zur Ansicht überlassene Originale sind Pilotfisch nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, soweit nach dem Vertragszweck nicht abweichend geregelt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zu einer Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt Pilotfisch vorbehalten.
9.11 Die bei der Leistungserbringung aufseiten von Pilotfisch für die Bearbeitung bei Pilotfisch erzeugten Datensammlungen und Dateien verbleiben in deren Eigentum. Nutzungsrechte des Kunden werden hieran mangels abweichender Vereinbarung nicht begründet. Pilotfisch ist insbesondere nicht verpflichtet, diese Daten an den Kunden herauszugeben. Wird dies gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren.
9.12 Soweit Pilotfisch dem Auftraggeber vereinbarungsgemäß Daten und Dateien, insbesondere sog. „offene Dateien“ zur Verfügung gestellt hat, dürfen diese und deren Inhalte nur mit Zustimmung von Pilotfisch geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
9.13 Die Versendung sämtlicher Arbeitsergebnisse und/oder die Übertragung undd/oder Migration von Daten erfolgt für Rechnung des Kunden und auf dessen Gefahr.
9.14 Der Kunde ist für die Datensicherung und Datenhaltung in seiner Sphäre verantwortlich. Er wird etwaige Vorgaben zu Systemsicherheit auch im Interesse von Pilotfisch wie z.B. Passwortschutz, Virenschutz, Cybersicherheit gemäß BIS-Grundschutz etc. – beachten. Pilotfisch ist nicht zur Archivierung kundenspezifischer Daten verpflichtet.
10. Fremdleistungen
10.1 Pilotfisch ist in Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu beauftragen. In diesem Fall wird der Kunde auf Anforderung von Pilotfisch dieser eine entsprechende Vollmacht erteilen.
10.2 Werden nach Maßgabe der Bestimmung zu vorstehender Ziff. 10.1 Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Pilotfisch abgeschlossen, verpflichtet sich der Auftraggeber, Pilotfisch im Innenverhältnis von etwaigen Vergütungsansprüchen des beauftragten Dritten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Pilotfisch ist in Abweichung zu Ziff. 10.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von den Dritten Pilotfisch in Rechnung gestellt wurden.
10.3 Auslagen für notwendige, technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien wie z.B. der Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck sowie von IT-Systemleistungen sind von dem Kunden Pilotfisch mit Rechnungslegung zu erstatten.
10.4 Pilotfisch ist im Übrigen berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten gegenüber dem Kunden Subunternehmen zu beauftragen.
11. Korrekturen, Belegexemplare
11.1 Bei Ausführung einer Vervielfältigung in der Sphäre des Kunden, z.B. im Falle von Printmedien, sind Pilotfisch von dem Kunden oder von dem Kunden beauftragte Dritte, Korrekturmuster vorzulegen. Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten dafür verantwortlich, dass die Korrekturmuster rechtzeitig vor Drucklegung oder Vervielfältigung bzw. Produktionsbeginn Pilotfisch bereitgestellt werden. Aus einer nicht rechtzeitigen Vorlage resultierende Verzögerungen hat der Kunde zu vertreten.
11.2 Der Kunde wird Pilotfisch auf Anforderung bis zu zehn Belegexemplare unentgeltlich überlassen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
11.3 Pilotfisch ist berechtigt, Muster und die bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten unbeschadet der Verpflichtung zu Ziff. 13 (Geheimhaltung/Vertraulichkeit) zum Zwecke der Eigenwerbung und als Beleg für die erbrachten Leistungen unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12. Laufzeit/Kündigungsrecht
12.1 Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Bestimmungen haben Dauerschuldverhältnisse wie z. B. Beratungsverträge, Wartungs- und Betreuungsverträge etc. zwischen dem Kunden und Pilotfisch eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
12.2 Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere sechs Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.3 Sofern vorstehend nicht abweichend geregelt, bestimmen sich die Kündigungsrechte der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Geheimhaltung/Vertraulichkeit
Die Parteien werden etwaige diesen zur Kenntnis gelangte geheimhaltungsbedürftige Geschäftsvorgänge und geheimhaltungsbedürftige Informationen sowie deren Verkörperungen unter den Voraussetzungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, für den Zeitraum der Dauer des Vertrages und für einen sich anschließenden Zeitraum von 12 Monaten darüber hinaus.
14. Datensicherheit/Domainregistrierung
14.1 Der Kunde wird Passwörter und Zugangsdaten, die diesem von Pilotfisch zur Verfügung gestellt werden, nicht an Dritte weitergeben und diese vielmehr strikt vertraulich halten. Für einen evtl. Missbrauch ist der Kunde verantwortlich, soweit dieser Missbrauch in seiner Sphäre begründet war.
14.2 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner eigenen Daten zu erstellen. Für Datenverluste, die aufgrund einer mangelnden Datensicherung entstehen, haftet der Kunde.
14.3 Bei Domain-Registrierungen kommt das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Kunden und der Domain-Vergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Pilotfisch agiert in dem Verhältnis zwischen dem Kunden und der Vergabestelle als Vermittler ohne eigenen Einfluss auf die Vergabeverfahren zu nehmen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain wird seitens Pilotfisch nicht geschuldet.
15. Sonstiges
15.1 Die zwischen Pilotfisch und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz von Pilotfisch als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
15.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist, soweit vertraglich nicht abweichend vereinbart, der Sitz von Pilotfisch.
